Heute war im Rechtsausschuss des Landtages das Prozessausführungsgesetz Gegenstand der Beratung. Mit dem Modellprojekt`Psychosoziale Prozessbegleitung´hatte M-V den Opferschutz in Deutschland maßgeblich vorangebracht.
Mit der beabsichtigten Umstellung von einem stellenfinanzierten auf ein pauschalfinanziertes Modell drohte die psychosoziale Prozessbegleitung zu scheitern. Leider wurde der Antrag meiner Fraktion auf Beibehaltung der stellenbezogenen Weiterfinanzierung von SPD und CDU abgelehnt.
Um der wichtigen Aufgabe und damit den Stellen ein Mindestmaß an Sicherheit zu bieten, unterstützte meine Fraktion die Kompromisslösung von SPD und CDU, wonach pro Landgerichtsbezirk eine Sockelfinanzierung von 15 000 Euro an jeweils einen Träger vorgesehen ist. Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Für uns war es wichtig, dass das Modell zeitnah evaluiert wird, da wir von einem Anstieg der Fälle ausgehen und die Sockelfinanzierung gegebenenfalls angepasst werden muss.
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